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   VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93   

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VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93 (https://dejure.org/1997,8900)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.04.1997 - 9-IV-93 (https://dejure.org/1997,8900)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. April 1997 - 9-IV-93 (https://dejure.org/1997,8900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Andernfalls würde die mit dem Grundsatz der Subsidiarität erstrebte Wirkung der Entlastung des Verfassungsgerichtshofes verfehlt (vgl. auch BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 84, 203 ).

    Dem Verfassungsgerichtshof ist es nach ihrem Sinn und Zweck im Lichte des Subsidiaritätsgrundsatzes verwehrt, über eine nach Durchlaufen des Instanzenzuges erhobene Verfassungsbeschwerde sachlich zu erkennen, wenn die mit ihr gerügte Verfassungsverletzung im fachgerichtlichen Verfahren nicht geltend gemacht worden ist, obwohl dies nach der jeweiligen Prozeßordnung zulässig gewesen wäre (vgl. auch BVerfGE 16, 124 ).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Sie kann als Kommanditgesellschaft i.L. unter ihrer Firma Verfassungsbeschwerde erheben (vgl. auch BVerfGE 4, 7 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Andernfalls würde die mit dem Grundsatz der Subsidiarität erstrebte Wirkung der Entlastung des Verfassungsgerichtshofes verfehlt (vgl. auch BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Andernfalls würde die mit dem Grundsatz der Subsidiarität erstrebte Wirkung der Entlastung des Verfassungsgerichtshofes verfehlt (vgl. auch BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Denn es liegt nicht von vornherein außerhalb jeder denkbaren Betrachtungsweise, daß bereits die in § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder 7 VermG getroffenen gesetzlichen Festlegungen von Restitutionsansprüchen als solche von Art. 31 Abs.l Satz 1 SächsVerf grundrechtlich gewährleistete Eigentumspositionen zur Entstehung zu bringen vermögen und es dazu nicht noch eigens eines (unanfechtbaren) behördlichen Rückübertragungsaktes bedarf (zu dieser Sicht - für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - neigend BVerfG, VIZ 1997, 31 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1994, 24 und 473; VIZ 1995, 343 f.; so entschieden auch Scholz; in: Maunz / Dürig , Grundgesetz, Art. 143 Rn.30, Stand 1991; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, hrsg.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    von Clemm u.a., Band II, Stand 1996, B 100, § 4 VermG Rn.115 und 149; Peters, VIZ 1996, 647; dagegen BVerwGE 98, 147 ; Uechtritz, VIZ 1995, 587 f.; Samel, NJ 1996, 10 ff.).
  • BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93

    Ausschluß eines Rückübertragungsanspruchs nach dem Vermögensgesetz wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Denn es liegt nicht von vornherein außerhalb jeder denkbaren Betrachtungsweise, daß bereits die in § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder 7 VermG getroffenen gesetzlichen Festlegungen von Restitutionsansprüchen als solche von Art. 31 Abs.l Satz 1 SächsVerf grundrechtlich gewährleistete Eigentumspositionen zur Entstehung zu bringen vermögen und es dazu nicht noch eigens eines (unanfechtbaren) behördlichen Rückübertragungsaktes bedarf (zu dieser Sicht - für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - neigend BVerfG, VIZ 1997, 31 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1994, 24 und 473; VIZ 1995, 343 f.; so entschieden auch Scholz; in: Maunz / Dürig , Grundgesetz, Art. 143 Rn.30, Stand 1991; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, hrsg.
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Es ist von vornherein ausgeschlossen, daß sie durch diese Beschlüsse in ihren Grundrechten verletzt werden, da an dem ihnen zugrunde liegenden Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung nicht sie, sondern allein die Beschwerdeführerin zu 4) und deren Mutter beteiligt waren und die Beschlüsse auch nicht aufgrund ihres Entscheidungsinhalts ihre Rechtsposition unmittelbar verändert haben (vgl. auch BVerfGE 24, 289 ).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    von Clemm u.a., Band II, Stand 1996, B 100, § 4 VermG Rn.115 und 149; Peters, VIZ 1996, 647; dagegen BVerwGE 98, 147 ; Uechtritz, VIZ 1995, 587 f.; Samel, NJ 1996, 10 ff.).
  • BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 339/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Auslegung und Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 2

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Denn es liegt nicht von vornherein außerhalb jeder denkbaren Betrachtungsweise, daß bereits die in § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder 7 VermG getroffenen gesetzlichen Festlegungen von Restitutionsansprüchen als solche von Art. 31 Abs.l Satz 1 SächsVerf grundrechtlich gewährleistete Eigentumspositionen zur Entstehung zu bringen vermögen und es dazu nicht noch eigens eines (unanfechtbaren) behördlichen Rückübertragungsaktes bedarf (zu dieser Sicht - für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - neigend BVerfG, VIZ 1997, 31 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1994, 24 und 473; VIZ 1995, 343 f.; so entschieden auch Scholz; in: Maunz / Dürig , Grundgesetz, Art. 143 Rn.30, Stand 1991; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, hrsg.
  • BVerfG, 18.12.1951 - 1 BvR 222/51

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen autonome Satzungen - Vertretung im

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

  • BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93

    Strafrechtliche Rehabilitierung - Rückgabe von Vermögenswerten - Aufhebung der

  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

  • VG Dresden, 08.06.1993 - 3 K 645/92
  • OLG Dresden, 23.01.1995 - 2 Ws 630/94
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 84-IV-03
    Die Vorschrift bezweckt für das Verfassungsbeschwerdeverfahren, daß sich der Vollmachtgeber nach Abschluss des vom Bevollmächtigten betriebenen fachgerichtlichen Prozesses konkret darüber vergewissert, ob zusätzlich von dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht wird, und daß der Verfassungsgerichtshof nicht ohne eine dahingehende spezielle Willensäußerung des Beschwerdeführers in Anspruch genommen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. April 1997 - Vf. 9-IV-93).
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